Schulbeginn am 10.01.2022
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Erziehungsberechtigte,
wir wünschen euch und Ihnen ein frohes Neues Jahr und vor allem Gesundheit. Leider startet das neue Jahr wie das alte geendet ist, allerdings mit der guten Nachricht, dass die Schulen offenbleiben und der Schulbetrieb im Moment normal stattfindet. Gleichwohl erfordert dies aufgrund des extrem dynamischen Geschehens ein hohes Maß an Disziplin auf allen Seiten. Damit werden wir aber hoffentlich genauso gut bis zum Frühjahr kommen wie wir durch die Zeit vor Weihnachten gekommen sind. Im Einzelnen bedeutet dies:
- Bitte schicken Sie kein Kind mit Krankheitssymptomen in die Schulen.
- Es herrscht innerhalb des Gebäudes weiterhin uneingeschränkt Maskenpflicht.
- Wir werden gemäß der Anordnung des Landes alle in der Schule Arbeitenden und Lernenden unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus dreimal in der Woche, beginnend am 10.01.22 testen. Diese Tests sind verpflichtend. Bei einem positiven Test werden wir umgehend das Elternhaus informieren. Ich gehe davon aus, dass unter einer der im Sekretariat hinterlegten Telefonnummern jemand erreichbar ist. In der Regel macht der Hausarzt oder der Kinderarzt dann einen PCR-Test. Bis zum Ergebnis bleibt das Kind zuhause.
- Kommt es in der Familie oder im nahen Umfeld einer Schülerin oder eines Schülers zu einem positiv bestätigten Fall, so erfolgt für die Kontaktpersonen keine Benachrichtigung durch das Gesundheitsamt mehr. In diesem Fall sieht das Gesundheitsamt Steinfurt folgendes vor: „Enge Kontaktpersonen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen oder genesen sind, werden grundsätzlich nicht mehr quarantänisiert.“ Und weiter: „Darüber hinaus erfolgt eine Quarantänisierung bei engen Kontaktpersonen, die über keinen vollständigen Impfschutz verfügen. In diesem Fall beträgt die Dauer der Quarantäne 14 Tage, eine vorzeitige Freitestung ist nicht möglich. Für die Ausstellung einer Ordnungsverfügung müssen die Betroffenen Kontakt mit der Stabsstelle-Corona aufnehmen (Tel. 02551/69-7100, montags-freitags: 8 bis 18 Uhr, samstags und sonntags: 10 bis 15 Uhr).“ Ist Ihr Kind also vollständig geimpft (geboostert) oder genesen, so kommt es, wenn es ohne Krankheitssymptome ist, zur Schule und wird dort getestet. Selbstverständlich können Sie auch selber bei einer der zuständigen Stellen einen Schnelltest veranlassen.
Bei nicht vollständig Geimpften gilt die Quarantäneregel, die oben beschrieben ist. Wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt. - Dieselben Regeln gelten auch für Erwachsene und alle Mitarbeitende in der Schule.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Schule.
Wir wünschen uns allen einen guten Start und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Ihre Schulleitung