Corona update 29.04.2021

Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske auch im öffentlichen Personennahverkehr und in der Schülerbeförderung

Gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung ist es im Personennahverkehr und damit auch im Schülerverkehr nunmehr Pflicht, eine sog. Atemschutzmaske zu tragen. Die Verordnung definiert Atemschutzmaske als „Maske des Standards FFP 2 oder höher oder diesen vergleichbaren Masken KN95/N95“. Unter diesem Link sind weitere Informationen zum Nachlesen hinterlegt. Diese Einhaltung der neuen Regel gilt für alle betroffenen Schülerinnen und Schüler (insb. die Fahrschüler zur Notbetreuung).

a

Folgende Mitteilung erreichte die AvH soeben vom Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt.

„Sehr geehrte Damen und Herren,

nach den Feststellungen des Robert Koch-Institutes hat der Kreis
Steinfurt mit dem 26.04.2021 an drei aufeinanderfolgenden Tagen den
Inzidenzwert von 165 überschritten. Demnach tritt die Untersagung der
Durchführung von Präsenzunterricht vor Ort gem. § 28 b Abs. 3 S. 3
und 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ab Mittwoch, dem 28.04.2021 um 0.00
Uhr in Kraft. Die Regelungen der Notbetreuung ergeben sich aus der
Coronabetreuungsverordnung.“

Dieses bedeutet für die Alexander von Humboldt Schule:

  • Distanzunterricht ab Mittwoch, dem 28.04.2021 für die Jahrgänge 5-9
  • Präsenzunterricht für die Abschlussklassen (Jahrgang 10)
  • Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6 buchbar beim Schulträger: Notbetreuung der Stadt Rheine

Der Wechselunterricht startet wieder mit Beginn des ersten Montags nach dem Tag, an dem das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Beschränkung des Schulbetriebs auf Distanzunterricht aufgehoben hat (§1 Absatz 14 Coronabetreuungsverordnung vom 23.04.2021). Die Aufhebung geschieht, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis Steinfurt den Schwellenwert von 165 unterschreitet. Ein genaues Datum für den Wiederbeginn hängt somit vom weiteren Infektionsgeschehen ab.

Ihre Schulleitung