Unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie Sie sicherlich bereits den Medien entnommen haben, hat das Schulministerium die kommenden Weihnachtsferien um zwei Schultage verlängert. Sie beginnen für die Schülerinnen und Schüler bereits am 19.12.2020.
An den beiden unterrichtsfreien Tagen (21. und 22.12.2020) besteht die Möglichkeit einer Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Stufen 5 und 6. Um die Notbetreuung angemessen planen zu können, geben Sie bitte ihren Bedarf unter www.rheine.de/notbetreuung bis zum 17.12.2020 bei der Stadt Rheine an.

Mit freundlichen Grüßen

Mechtild Sitte-Westrick

 

Auszug aus der Benachrichtigung des Schulministeriums

In einer Zeit, in der das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag weiter stark beeinträchtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau stattfindet, kommt es auch darauf an, Kontakte durch kluge und geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Viele Menschen sind auch an den Tagen vor dem Weihnachtsfest bereit, ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Hierzu können in diesem Jahr an den oben genannten Tagen die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Terminlage einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag leisten.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember
2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen.

Die Schulen haben demnach weiterhin die Aufgabe, den berechtigten Interessen von Eltern auf eine Betreuung ihrer Kinder am 21. und 22. Dezember 2020 nachzukommen.

Daher findet an diesen Tagen in den Schulen eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern dies bei der Schule (in der Stadt Rheine direkt beim Schulträger) beantragen.

Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen. Die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern, die auch sonst an Ganztags- und Betreuungsangeboten teilnehmen, umfasst diesen Zeitrahmen.

Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Räumen zu berücksichtigen.