Regelungen für den Unterricht nach den Herbstferien

Liebe Schüler und Schülerinnen, liebe Erziehungsberechtigte,

die AvH wird ihren angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten mit Unterricht möglichst nach Stundentafel nach den Herbstferien unverändert fortsetzen. Ein solcher Unterrichtsbetrieb mit einem regelmäßigen und geordneten Tagesablauf, mit dem Aufbau von Lernstrategien, der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der wichtigen Förderung von sozialer Kompetenz hat für uns alle höchste Priorität. Er gewährleistet am besten das Recht auf schulische Bildung für alle Schülerinnen und Schüler. Diesen Weg wollen wir weitergehen. Hierzu werden wir die Regelungen und Empfehlungen des Landes zum Schulbetrieb unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens und neuer Erkenntnisse aus dem Bereich von Wissenschaft und Forschung immer wieder der aktuellen Situation anpassen.

Anlässlich des aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehens knüpft Nordrhein-Westfalen weitgehend wieder an die bewährten Regelungen der Zeit unmittelbar nach den Sommerferien an. Das bedeutet für den Schulbetrieb der AvH nach den Herbstferien bis zu den Weihnachtsferien:

  • Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Schulgebäude, auf dem Schulgelände, im Unterricht und an dem Sitzplatz,
  • Mitbringen einer zweiten Wechselmaske,
  • Stoßlüften alle 20 Minuten,
  • Querlüften wo immer es möglich ist,
  • Lüften während der gesamten Pausendauer,
  • Tragen einer entsprechenden Kleidung,
  • Getrennte Pausenregelung bleibt.

Die Hinweise und Empfehlungen des Bildungsministeriums folgen der inzwischen allgemein anerkannten Erkenntnis, dass über die AHA-Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) hinaus das Lüften der Unterrichtsräume ein wesentlicher, einfacher und wirkungsvoller Beitrag dazu ist, das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus über Aerosole deutlich zu verringern.

Eure Schulleitung